Um 1516
Am 23. April 1516 erläßt Wilhelm IV., Herzog in Bayern, auf dem Landesständetag zu Ingolstadt die Vorschrift, das zur Herstellung von Bier „allain Gersten, Hopfen und Wasser genommen und gepraucht sölle werden“ – Ursprungsjahr des bayerischen Reinheitsgebotes für Bier, des ältesten Lebensmittelgesetz der Welt, das bis zum heutigen Tag gültig ist.